Nr.:41, 2. Februar 2022, Pressemitteilung zum Beschluss des Ministerkomitees des Europarates auf seiner 1423. Sitzung über die Umsetzung des EGMR-Urteils Kavala (Nr. 28749/18)

Republik Türkiye Außenministerium 02.02.2022

Das Ministerkomitee des Europarats hatte am 2. Dezember 2021 Türkiye mitgeteilt, dass sie die Absicht hat, den Fall Kavala an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu verweisen, um festzustellen, ob Türkiye das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Kavala umgesetzt hat, und bat um unsere Stellungnahme zu dieser Angelegenheit.

Die Stellungnahme unserer Regierung wurde im Einklang mit unserem bisherigen Verständnis der Zusammenarbeit dem Europarat am 19. Januar 2022 mitgeteilt. In unserer Stellungnahme wurde ausführlich dargelegt, dass unser Land die Entscheidung des EGMR eingehalten hat und Kavala‘s Haftstatus auf ein anderes laufendes Gerichtsverfahren zurückzuführen ist, und es wurde darin aufgefordert, die Angelegenheit auf der Grundlage der Rechtsgrundsätze zur überprüfen.

Jedoch hat das Ministerkomitee des Europarates heute (2. Februar 2022) mit Stimmenmehrheit einen Zwischenbeschluss gefasst, wonach der Fall Kavala an den EGMR verwiesen wird. Damit hat das Ministerkomitee des Europarats seine Haltung beibehalten, die in den unabhängig ablaufenden Gerichtsverfahren eingreift und den Grundsatz der Achtung der Gerichtsverfahren verletzt.

Während auf der Tagesordnung des Ministerkomitees, das die Umsetzung der EGMR-Beschlüsse beaufsichtigt, viele nicht umgesetzte Beschlüsse anderer Ländern stehen, betrachten wir das ständige Vorziehen des Kavala-Urteils auf die Tagesordnung als eine vorsätzliche, widersprüchliche Vorgehensweise, die weit vom guten Willen entfernt ist.

Es ist offensichtlich, dass diese voreingenommene und politisch motivierte Entscheidung, die das laufende innerstaatliche Gerichtsverfahren außer Acht lässt, den Ruf des europäischen Menschenrechtssystems untergraben hat.

Um die Effektivität des Menschenrechtssystems des Europarats zu gewährleisten, muss das Ministerkomitee des Europarates seinen voreingenommenen und selektiven Ansatz aufgeben. Wir hoffen, dass der EGMR diese Entscheidung auf einer fairen Grundlage bewertet, das laufende innerstaatliche Gerichtsverfahren berücksichtigt und gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht als erstinstanzliches Gericht handelt und sein Urteil im Einklang mit seiner Rechtsprechung und seinen Grundsätzen fällt.

Atatürk

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