Nr.: 184, 27. August 2020, Pressemitteilung in Bezug auf die Verkündung des Urteils gegen den Attentäter der Terroranschläge in Christchurch

Republik Türkiye Außenministerium 27.08.2020

Im Rahmen des Verfahrens gegen den Terroristen, der am 15. März 2019 die Anschläge auf zwei Moscheen in Christchurch verübt hatte und bei denen 51 Menschen -darunter unser Staatsbürger Zekeriya Tuyan- getötet und 40 Menschen -darunter unsere Staatsbürger Mustafa Böztaş und Temel Ataçocuğu- verletzt wurden, ist das Urteil des Gerichts verkündet worden. Dieses Urteil von heute, mit dem der Angeklagte zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt wurde -der härtesten Strafe in Neuseeland-, nehmen wir mit Befriedigung zur Kenntnis.

Wir gedenken erneut der Opfer dieser abscheulichen Tat, die die ganze Welt zutiefst erschütterte.

Das Urteil erinnerte die Welt noch einmal daran, dass die internationale Gemeinschaft gemeinsam gegen alle Aktionen und Ideologien kämpfen muss, die auf Islamophobie, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hass beruhen.

Die Türkei wird weiterhin ihre entschlossene und grundsätzliche Haltung gegen Diskriminierungen jeglicher Art vertreten.

Atatürk

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