FA-18, 26. März 2020, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu der Erklärung des griechischen Außenministeriums vom 25. März 2020 über die Meeresgebiete unter türkischer Gerichtsbarkeit

Republik Türkiye Außenministerium 26.03.2020

Die erwähnte Erklärung des griechischen Außenministeriums ist bedauerlich und irreführend.

Im Kern der Frage des östlichen Mittelmeers stehen die maximalistischen Ansprüche des griechisch und griechisch-zypriotischen Duos auf die Gebiete der Seegerichtsbarkeit sowie die Missachtung der türkischen Zyprioten und ihrer Rechte als Miteigentümer der Insel sowohl durch Griechenland als auch durch die EU.

Die Versuche, solche Ansprüche durch die EU und die in dieser Union veröffentlichten Karten zu legitimieren, haben keine Rechtswirkung.

Griechenland erhebt Ansprüche in Bezug auf die Gebiete der Seegerichtsbarkeit, als wäre es ein Inselstaat und missachtet dabei das Prinzip der gerechten und angemessenen Abgrenzung, das die primäre Regel bei der Abgrenzung der Seegrenzen ist. Diese stellen eine Verletzung des Völkerrechts dar. Das auffälligste Beispiel dafür ist, wie bereits in unseren bisherigen Erklärungen erwähnt, die Insel Kastellorizo/Megisti.

Die Türkei wird die diplomatischen und kooperativen Kanäle weiterhin offen halten und zugleich sowohl ihre eigenen Rechte als auch die der türkischen Zyprioten entschlossen schützen.

Atatürk

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