Antwort vom Sprecher des Außenministeriums Tanju Bilgiç bezüglich Eine Frage über die Entscheidung der Russischen Föderation „Kein Vertragspartner Des Rechtshilfeabkommens zwischen der Republik Türkei und der Russischen Föderation In Zivil-, Handels- Und Strafsachen zu sein“

Republik Türkiye Außenministerium 31.12.2015

FA-38, 31. Dezember 2015

Nachdem die Entscheidung von der Regierung der Russischen Föderation nicht mehr „Vertragspartner des am 15. Dezember 1997 in Ankara , zwischen der Republik Türkei und der Russischen Föderation unterzeichneten Rechtshilfeabkommens In Zivil-, Handels- Und Strafsachen zu sein“ mitgeteilt wurde, wurde diese Entscheidung vom russischen Präsidenten Valdimir Putin am 30 Dezember 2015 genehmigt.

Obwohl das Abkommen, auf welchem in der Entscheidung Bezug genommen wird, 1997 unterzeichnet wurde, haben sich beide Parteien 2002 darüber geeinigt dass es vermieden werden sollte dass das Abkommen von den zuständigen Gremien genehmigt wird und in Kraft tritt.

Diesbezüglich ist die Entscheidung von der Regierung der Russischen Föderation keine neue Entwicklung, sondern es wiedergibt lediglich die gegenseitige Vereinbarung der Parteien.

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