Pressemitteilung in Bezug auf die vorübergehende Verlegung der Grabstätte der Suleiman Shah

Republik Türkiye Außenministerium 22.02.2015

Nr.: 70, 22. Februar 2015

Das Grabmal der Suleiman Shah befindet sich nach der Vereinbarung des Völkerrechts in den Grenzen von Syrien im Territorium der türkischen Republik.

Das Grabmal und seine Nebengebäuden, haben seit dem ersten Bau auf den Hügeln der Caber Castle bis heute mehrere Abriss-, Umzugs- und Wiederaufbauprozesse durchmachen müssen. Als letztes wurde das Grabmal im Jahr 1975 wegen Bauarbeiten einer Talsperre zu ihrem heutigen Standort umgezogen.

Der anhaltende Konflikt und Chaoszustand in Syrien stellte ernsthafte Gefahren für die Sicherheit der Grabstätte der Suleiman Shah und die türkischen Streitkräfte, die diese Grabstätte in Karakozak Dorf in Manbidsch , 37 km entfernt von den Grenzen der Türkei tapfer bewachen dar.

Basierend auf umfangreichen Bewertungen, wurde das Grabmal von Suleiman Shah und die Nebengebäuden zusammen mit dem Sarkophag selbst, vorübergehend an einen neuen Standort in Syrien, diesmal in eine Gelände, welches an der Türkei grenzt und mit der vorigen Größe übereinstimmt, im Norden von Eşmesi Dorf, umgezogen.

Die temporäre Verlagerung des Grabmal, die aufgrund der Risiken durchgeführt worden sind, führt zu keinerlei Änderungen über den bereits dargelegten Status des Grabes und seine Nebengebäuden in den Vereinbarungen.

Der Prozess der Verlagerung für die Sicherheit des Grabmal von Suleiman Shah und das zugewiesene Personal wurde am 22. Februar 2015 abgeschlossen.

Atatürk

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